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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,53129
LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17 B ER (https://dejure.org/2017,53129)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2017 - L 9 KR 372/17 B ER (https://dejure.org/2017,53129)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - L 9 KR 372/17 B ER (https://dejure.org/2017,53129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 SGB 1, § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5, § 197b S 1 SGB 5, § 197b S 2 SGB 5, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - BiCros-Hörgerät - Beratungspflicht der Krankenkasse - Geräte einer gleichwertigen oder preisgünstigeren Versorgung müssen konkret benannt werden - Unzulässigkeit der Auslagerung der Beratungsaufgabe an Dritte - Weiterleitung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 14 SGB 1, § 43 SGB 1, § 33 SGB 5, § 9 SGB 6, § 15 SGB 6, § 14 SGB 9, § 26 SGB 9, § 33 SGB 9, § 75 SGG, § 86b SGG
    Hilfsmittelversorgung - Hörgerät - BiCros-Versorgung - Beratungspflicht - Rehabilitationsträger - Antrag auf Teilhabeleistung - Zeitpunkt der Antragstellung - zweite Weiterleitung eines Antrags auf Teilhabeleistung - Teilhabeleistung bei Beeinträchtigung der ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kostenübernahmeanspruch der Versorgung mit BiCros Hörgeräten durch die Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 43 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel/Heilmittel | Hörgerät: Beratungspflichten/Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile am Arbeitsplatz

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Teil des von den Krankenkassen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V geschuldeten - möglichst vollständigen - Behinderungsausgleichs ist es in diesem Sinne, hörbehinderten Menschen im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen die dazu nach dem Stand der Hörgerätetechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) jeweils erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris).

    Auch im hiesigen Fall hat die betroffene Krankenkasse durch die vom BSG (Beschluss vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B - Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - und vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - alle juris) wiederholt als rechtswidrig gekennzeichnete Praxis, die Versorgung mit Hörgeräten weitgehend zu externalisieren, sich dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren fast vollständig entzogen, sodass sie sich nicht in der Lage sah, dem Senat eine für den Antragsteller geeignete Versorgung zum Festbetrag zu benennen.

    Der Antragsteller dürfte in den persönlichen Anwendungsbereich (§ 10 SGB VI) fallen, weil er hörbehindert ist und deshalb - wie von ihm und seiner Arbeitgeberin nachvollziehbar dargestellt - typische Anforderungen seiner Berufstätigkeit, insbesondere die Teilnahme an Telefon- und Webkonferenzen unter häufigem Einsatz sog. Over-Ear-Headsets, aber auch das räumliche Filtern und Einordnen von Geräuschen und Stimmen bei der Arbeit im Großraumbüro und auf Baustellen, ohne die notwendige Hörgeräteversorgung nicht (mehr) erfüllen kann; dabei ist auf die konkret ausgeübte Beschäftigung und nicht auf die generelle Erwerbsfähigkeit i.S.v. § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI abzustellen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris).

    Ob ein solcher ggf. schon in der Übergabe der Hörhilfenverordnung an die Hörgeräteakustikerin zu sehen ist (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - und vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - jeweils juris), bleibt mangels derzeit vorhandener Anhaltspunkte der Prüfung im Klageverfahren vorbehalten.

    Schließlich könnte, sofern sich die vom Antragsteller gewählte Versorgung ausschließlich wegen beruflicher Umstände als erforderlich erweist, eine Kostenteilung zwischen den Beigeladenen in Erwägung zu ziehen sein (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Dagegen stößt der krankenversicherungsrechtliche Anspruch an seine Grenze, wo es um ausschließlich berufliche und arbeitsplatzspezifische Gebrauchsvorteile geht (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, juris).

    Auch im hiesigen Fall hat die betroffene Krankenkasse durch die vom BSG (Beschluss vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B - Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - und vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - alle juris) wiederholt als rechtswidrig gekennzeichnete Praxis, die Versorgung mit Hörgeräten weitgehend zu externalisieren, sich dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren fast vollständig entzogen, sodass sie sich nicht in der Lage sah, dem Senat eine für den Antragsteller geeignete Versorgung zum Festbetrag zu benennen.

    Ob ein solcher ggf. schon in der Übergabe der Hörhilfenverordnung an die Hörgeräteakustikerin zu sehen ist (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - und vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - jeweils juris), bleibt mangels derzeit vorhandener Anhaltspunkte der Prüfung im Klageverfahren vorbehalten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - L 9 KR 60/17

    Krankenversicherung - materielle Beweislast für Zweckmäßigkeit selbstgewählter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 25. Juni 2009 - B 3 KR 2/08 R - und vom 16. September 2004 - B 3 KR 20/04 R - Senat, Urteil vom 09. März 2011 - L 9 KR 152/08 - alle juris; Beschluss vom 13. Juli 2017 - L 9 KR 60/17 B ER -, unveröffentlicht).

    Verzichtet die Krankenkasse unter Verstoß gegen § 14 Sozialgesetzbuch / Erstes Buch (SGB I) auf eine solche Benennung preiswerterer Geräte, ist sie in gerichtlichen Verfahren mit dem Einwand ausgeschlossen, die Zweckmäßigkeit des gewählten Geräts sei nicht erwiesen (Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - L 9 KR 60/17 B ER -, juris).

    Insbesondere ihrer aus § 14 SGB I resultierenden Pflicht, den Versicherten bei einem - wie hier - unübersichtlichen Markt den konkreten Weg zu gesetzlich möglichen Leistungen aufzuzeigen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - Senat, Urteil vom 09. März 2011 - L 9 KR 302/07 - vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 19. April 2016 - L 13 R 5102/13 -, und vom 02. Dezember 2011 - L 4 KR 5537/10 - Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - L 9 KR 60/17 B ER - jeweils juris), muss sie selbst nachkommen.

  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Auch im hiesigen Fall hat die betroffene Krankenkasse durch die vom BSG (Beschluss vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B - Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - und vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - alle juris) wiederholt als rechtswidrig gekennzeichnete Praxis, die Versorgung mit Hörgeräten weitgehend zu externalisieren, sich dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren fast vollständig entzogen, sodass sie sich nicht in der Lage sah, dem Senat eine für den Antragsteller geeignete Versorgung zum Festbetrag zu benennen.

    Ist demnach eine Versorgung des Antragsstellers zum Festbetrag nach derzeitigem Sachstand nicht möglich, ist es bedeutungslos, dass er möglicherweise von vornherein auf das hier streitgegenständliche Hörgerät festgelegt war (vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B -, juris).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Denn diese Vorschrift ist im Anwendungsbereich von § 14 SGB IX als lex specialis in der Regel ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris; Luik, a.a.O., Rd. 24f, m.w.N.; zweifelnd BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R -, juris).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Der pauschale Hinweis des Sozialgerichts, "angesichts der übersandten Kontoauszüge erschein[e] eine ratenweise Abzahlung durchaus möglich" - rechtliches Gehör hat das Sozialgericht zu diesem Einwand nicht gewährt -, lässt unberücksichtigt, dass die Beurteilung des Anordnungsgrundes aus verfassungsrechtlichen Überlegungen heraus (BVerfG, Beschluss vom 01. August 2017 - 1 BvR 1910/12 -, juris, m.w.N.) nicht schematisch erfolgen darf und im vorliegenden Fall hierfür im Einzelnen zu klären wäre, ob dem Antragsteller dies finanziell zumutbar und die o.g. Hörgeräteakustikerin grundsätzlich, aber auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers zu einer Ratenzahlungsvereinbarung bereit wäre.
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Denn diese Vorschrift ist im Anwendungsbereich von § 14 SGB IX als lex specialis in der Regel ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris; Luik, a.a.O., Rd. 24f, m.w.N.; zweifelnd BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R -, juris).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Im Falle einer rechtzeitigen Weiterleitung hat der zweitangegangene Rehabilitationsträger den Antrag auf Teilhabeleistungen im Außenverhältnis zum behinderten Menschen unter allen rehabilitationsrechtlichen Gesichtspunkten, d.h. losgelöst von seiner Zuständigkeit nach § 6 Abs. 1 SGB IX, zu prüfen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R -, juris; Götze, a.a.O., Rd. 14; Luik, a.a.O., Rd. 91 m.w.N.).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Denn das Gericht hat wegen § 123 SGG ("Das Gericht entscheidet über die vom Kläger erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein.") den ihm unterbreiteten Lebenssachverhalt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BSG, Urteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R -, juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17
    Insbesondere ihrer aus § 14 SGB I resultierenden Pflicht, den Versicherten bei einem - wie hier - unübersichtlichen Markt den konkreten Weg zu gesetzlich möglichen Leistungen aufzuzeigen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - Senat, Urteil vom 09. März 2011 - L 9 KR 302/07 - vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 19. April 2016 - L 13 R 5102/13 -, und vom 02. Dezember 2011 - L 4 KR 5537/10 - Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - L 9 KR 60/17 B ER - jeweils juris), muss sie selbst nachkommen.
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Leistungsanspruch richtet sich im

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 R 5102/13

    Hörgeräteversorgung - Zuständigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 302/07

    Hilfsmittelversorgung; Hörgerät; schwere Hörminderung; Festbetrag; nicht

  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 5537/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 152/08

    Krankenversicherung - beinamputierter Versicherter - grundsätzlicher Anspruch auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 974/16

    Hörgerät - erstangegangener Leistungsträger - verspätete Weiterleitung -

    Die Beklagte ist im Zeitpunkt der Antragstellung der Klägerin nach dem seinerzeit geltenden § 14 Abs. 2 SGB IX a.F. zur Feststellung des Bedarfs umfassend zuständig geworden, nachdem sie den Antrag vom 31. Januar 2013 nicht innerhalb der Prüfungsfrist nach § 14 Abs. 1 SGB IX weitergeleitet hat, sondern ausweislich ihres entsprechenden Anschreibens an die Beigeladene erst am 19. Februar 2013 (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - L 9 KR 372/17 B ER - juris - Rn. 29 m.w.N.), mithin nicht innerhalb von zwei Wochen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2020 - L 11 KR 166/20
    Die Einwände des Antragstellers, dadurch werde der Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz faktisch auf Mittellose beschränkt und zudem fehle es an verallgemeinerungsfähigen Kriterien für die Zumutbarkeit der Vorfinanzierung, verkennen, dass es für die Beurteilung des Anordnungsgrundes im Rahmen von § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG jeweils auf eine einzelfallbezogene Interessenabwägung ankommt (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - L 9 KR 372/17 B ER - juris-Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2020 - L 1 R 469/17

    Erstattung von Aufwendungen für die Versorgung mit Hörgeräten - Festbeträge der

    Die Krankenkassen treffen insoweit besondere Obhuts- und Informationspflichten, wenn das Angebot anpassungsbedürftiger Hilfsmitteln in hohem Maße intransparent ist und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen sind (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Mai 2019 - L 2 R 237/17 -, juris Rn. 75; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - L 9 KR 372/17 B ER -, juris Rn. 24; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013 - L 4 KR 85/12 - juris Rn. 33).
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